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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2016 - L 11 AS 924/12 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.03.2016 - L 11 AS 924/12 (https://dejure.org/2016,102809)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. März 2016 - L 11 AS 924/12 (https://dejure.org/2016,102809)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 19.04.2012 - S 43 AS 1034/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2016 - L 11 AS 924/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2010 - L 11 AS 259/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2016 - L 11 AS 924/12
Die dagegen erhobene Beschwerde des Klägers hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 3. September 2010 zurückgewiesen (Az: L 11 AS 259/10 B ER).Der Beklagte tritt der Berufung unter Bezugnahme auf das angegriffene Urteil des SG sowie den im Verfahren L 11 AS 259/10 B ER erlassenen Beschluss entgegen und beantragt,.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte zu dem Verfahren S 49 AS 291/10 B ER / L 11 AS 259/10 B ER sowie die von dem Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1005/14
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2016 - L 11 AS 924/12
Grundsätzlich sind Teilnahmevoraussetzungen nur ein Mindestalter von 18 Jahren, ein vorhandener Hauptschulabschluss, die gesundheitliche Eignung, ausreichende Deutschkenntnisse, die Teilnahme an einer Eignungsfeststellung und ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung (vgl. z.B. das im Auftrag der Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsausbildung, betriebene Kursportal "WISY"; www.bildungsgutschein.kursportal.info/k157809 ; vgl. zur Abgrenzung von Aus- und Weiterbildung: Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Februar 2015 - L 11 AS 1005/14 B ER).